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   BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07   

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BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07 (https://dejure.org/2009,12375)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2009 - 8 AZR 370/07 (https://dejure.org/2009,12375)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2009 - 8 AZR 370/07 (https://dejure.org/2009,12375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über einen Betriebsübergang durch den Arbeitgeber; Verwirkung des Widerspruchsrechts durch den Arbeitnehmer (Unterlassen einer Kündigungsschutzklage); Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber und eines befristeten ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 613a
    Unterrichtung über den Betriebsübergang durch Arbeitgeber; Verwirkung des Widerspruchsrechts durch den Arbeitnehmer [Unterlassen einer Kündigungsschutzklage; Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber und eines befristeten Arbeitsvertrags mit einer ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 613a
    Unterrichtung über den Betriebsübergang durch Arbeitgeber; Verwirkung des Widerspruchsrechts durch den Arbeitnehmer [Unterlassen einer Kündigungsschutzklage; Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber und eines befristeten Arbeitsvertrags mit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Die Unterrichtung des Klägers durch die Beklagte mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 über den am 1. November 2004 erfolgenden Betriebsteilübergang entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106 zu einer im Wesentlichen gleich gelagerten Unterrichtung).

    Daher war dessen Widerspruch nicht verspätet, weil die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht mit dem Zugang der Unterrichtung zu laufen begonnen hatte (st. Rspr., vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO).

    b) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts beginnt die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment nicht erst mit Kenntnis des Arbeitnehmers von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).

    Eine derartige Disposition kann in dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber zu sehen sein (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) oder auch darin, dass der Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Der Senat hat mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Eine derartige Disposition kann in dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber zu sehen sein (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) oder auch darin, dass der Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Auch wenn der bisherige Arbeitgeber zwar eine Kündigung geplant, eine solche aber nicht ausgesprochen hat und erst der Betriebserwerber, hier also die A GmbH das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, kann das Umstandsmoment vorliegen, wenn der Arbeitnehmer diese Kündigung nicht angegriffen hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) oder wenn er wie vorliegend eine zunächst entschieden betriebene Rechtsverteidigung gegen einen überdurchschnittlichen Abfindungsanspruch aufgibt.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Durch die Unterrichtung über den Betriebsübergang gibt der Arbeitgeber grundsätzlich zu erkennen, dass er mit dieser die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen will und nach Fristablauf die Erklärung von Widersprüchen nicht mehr erwartet (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 166/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 1020/06 -).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Durch die Unterrichtung über den Betriebsübergang gibt der Arbeitgeber grundsätzlich zu erkennen, dass er mit dieser die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen will und nach Fristablauf die Erklärung von Widersprüchen nicht mehr erwartet (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 166/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 1020/06 -).
  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Der Beklagten ist es auch nicht verwehrt, sich auf die Verwirkung und damit auf die Grundsätze von Treu und Glauben zu berufen, weil sie sich selbst unredlich verhalten hätte und dadurch die Erklärung des Widerrufs verhindert hätte (BGH 15. November 1995 - IV ZR 297/93 - VersR 1996, 315).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    Vom Revisionsgericht ist das Berufungsurteil aber darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07
    a) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt zwar grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben (so zB BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - DB 2007, 1034).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

  • LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06

    Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht -

  • ArbG Solingen, 17.05.2006 - 3 Ca 143/06

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - 6 Sa 63/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 12.11.2009 - 8 AZR 370/07 - Rz. 19).
  • LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11

    Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach

    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände sind, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (vgl. z. B. BAG v. 12. November 2009 - 8 AZR 370/07 - AP Nr. 381 zu § 613a BGB; v. 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 113 = AP Nr. 10 zu § 613a BGB Widerspruch; v. 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 106 = AP Nr. 363 zu § 613a BGB).
  • LAG München, 05.07.2010 - 3 Sa 141/10

    Widerspruchsrecht, Verwirkung

    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (vgl. z. B. BAG 12.11.2009 - 8 AZR 370/07 und 8 AZR 718/07; BAG 23.07.2009 - 8 AZR 357/08; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07).
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